HAUSORDNUNG
Zugang zu den Zimmern, Abreise und Ankunft
Der Hotelier hat die Freiheit, Gäste nicht aufzunehmen, deren Kleidung unanständig oder nachlässig ist und deren Verhalten laut, unangemessen, alkoholisiert, den guten Sitten oder der öffentlichen Ordnung zuwiderläuft.
Jede Person, die im Hotel übernachten möchte, ist verpflichtet, ihre Identität und ihr Alter sowie die der sie begleitenden Personen bekanntzugeben. Der Gast darf keine Dritten, die dem Hotelier unbekannt sind, in das Zimmer bringen (Verordnung des Polizeipräsidenten vom 28. Oktober 1936, geändert durch die Verordnung Art. 9 vom 1. Februar 1940), außer mit Genehmigung des Hoteliers. Ebenso darf der Gast ein Zimmer nicht mit mehr Personen belegen, als nach den geltenden Vorschriften vorgesehen ist (d. h. maximal zwei Personen pro Zimmer).
Im Falle eines Verstoßes gegen diese Vorschriften behält sich das Hotel das Recht vor, dem verantwortlichen Gast die Kosten für das Zimmer entsprechend der Anzahl der zusätzlichen Personen in Rechnung zu stellen, unabhängig davon, ob der Gast anwesend ist oder nicht, zu den zum Zeitpunkt des Verstoßes gegen die Hausordnung geltenden Tarifen. Das Hotel wird die Kreditkarte des betreffenden Gastes belasten.
Bei der Ankunft darf der Gast, sofern nicht anders vom Hotelier vereinbart, das Zimmer nicht vor 15.00 Uhr verlangen. Die Übernachtung endet um 12.00 Uhr, unabhängig von der Ankunftszeit des Gastes.
Ein Gepäckaufbewahrungsservice ermöglicht es den Gästen, ihr Gepäck an der Hotelrezeption gegen Vorlage eines Tickets abzugeben. Das Hotel lehnt jede Haftung im Falle von Diebstahl oder Beschädigung seines Eigentums ab.
Bei der Reservierung wird vom Hotel ein Kreditkartenabdruck verlangt, und es wird eine Vorautorisierung durchgeführt, um dessen Gültigkeit zu überprüfen.
Bei der Abreise muss der Gast den Zimmerschlüssel an der Rezeption abgeben. Es ist ihm untersagt, einen Gegenstand, der dem Hotel gehört, mitzunehmen: er muss den Hotelier benachrichtigen, wenn er einen Irrtum bemerkt, und ihn zurückgeben, andernfalls wird er ihm in Rechnung gestellt. Der Zimmerschlüssel ist ein Schlüssel, den der Gast bei sich behalten darf. Er darf ihn jedoch nicht an Dritte weitergeben und muss ihn am Abreisetag zurückgeben.
Im Falle einer Nicht-Rückgabe berechnet das Hotel 25 € und belastet die Kreditkarte des Gastes.
Kinder und Zustellbetten
Kinder stehen in der alleinigen Verantwortung des Gastes. Es ist verboten, sie unbeaufsichtigt im Zimmer zu lassen.
Auf Wunsch des Gastes kann das Hotel ein Kinderbett zur Verfügung stellen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und nur in Superior-Zimmern.
Ein Kind bis zu 3 Jahren übernachtet kostenlos, wenn es die vorhandene Bettwäsche benutzt.
Kinder und Erwachsene über 3 Jahre sind nicht berechtigt, diese Bettwäsche zu benutzen.
Die maximale Anzahl von Kinderbetten pro Zimmer beträgt 1.
Kinder und Erwachsene über 3 Jahre sind nicht berechtigt, dieses Bett zu benutzen. Der Gast muss zwingend ein weiteres Zimmer vom Hotel anfordern, das zum auf der offiziellen Website angegebenen Tarif berechnet wird.
Die maximale Anzahl von Kinderbetten pro Zimmer beträgt 1.
Zusatzleistungen werden nicht automatisch in den Gesamtbetrag der Reservierung auf der Website eingerechnet und müssen direkt beim Hotel separat bezahlt werden.
Haustiere
Haustiere sind nicht erlaubt.
Blindenführhunde und Assistenzhunde sind kostenlos erlaubt. Es ist nicht gestattet, Tiere allein im Zimmer zu lassen.
Gruppe
Eine Reservierung gilt als Gruppenbuchung ab 5 gebuchten Zimmern. Es gelten besondere Bedingungen.
Haftung
Die Nichteinhaltung der Vorschriften, der Sicherheits- und Hygieneregeln sowie Schäden oder Nachlässigkeiten, die direkte oder indirekte Schäden an Material, Personen oder zukünftigen Leistungen verursachen könnten, gehen zu Ihren Lasten und werden in Rechnung gestellt. Sie sind verantwortlich für Ihre körperlichen Zugangsbedingungen, und wir lehnen jede Haftung im Falle von Folgen im Zusammenhang mit den Leistungen ab.
Respekt vor den Räumlichkeiten: Hygiene- und Sicherheitsregeln
Ein anständiges Verhalten, geprägt von Zurückhaltung und Diskretion, ist erforderlich, um die Ruhe des Hauses zu wahren.
Es ist verboten, Glasgegenstände, illegale Substanzen mitzubringen und im Gebäude zu rauchen.
Jeder Verstoß gegen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften führt zur sofortigen Ausweisung jeder Person, deren Verhalten gegen diese Regeln verstößt.
Schäden und Belästigungen
Der Gast muss das gemietete Zimmer unter Wahrung der Unversehrtheit der Räumlichkeiten nutzen.
Die den Gästen zur Verfügung gestellten Zimmer sind überprüft, funktional und in gutem Zustand. Unsere Gäste sind eingeladen, jeden Mangel sofort an der Rezeption des Hotels zu melden.
Im Falle eines Problems muss der Gast seine zivilrechtliche Haftung übernehmen. Im Falle einer Beschädigung behält sich das Hotel das Recht vor, dem Gast die Kosten für die Reparatur oder den Ersatz in Rechnung zu stellen. Gleiches gilt für jeden Verstoß, der nach der Abreise des Gastes festgestellt wird. Der Betrag der Entschädigungen wird von der Kreditkarte des Gastes abgebucht.
Das Hotel kann im Falle von vorsätzlicher oder unbeabsichtigter Beschädigung von Materialien, Gegenständen oder Möbeln, die dem Hotel gehören, die vollständige Rückerstattung mit einer Strafe und Schadenersatz von 1000 € bis 2000 € verlangen.
Das Hotel kann im Falle einer Überschwemmung oder eines Wasserschadens, ob vorsätzlich oder unbeabsichtigt, die vollständige Rückerstattung der verursachten Schäden verlangen. Im Falle von Schäden in anderen Zimmern wird die Erstattung der Übernachtungen der anderen Gäste verlangt.
Das Hotel kann eine Reinigungsgebühr verlangen, wenn das Zimmer in einem Zustand hinterlassen wird, der als unangemessen angesehen wird. Im Falle einer Beschädigung von Teppich, Bettwäsche, Lattenrost verlangt das Hotel die Erstattung der Schäden mit einer Mindestpauschale von 1000 € für die Instandsetzung und für die Unmöglichkeit, die Zimmer erneut zu vermieten.
Im Allgemeinen muss der Gast die verursachten Schäden direkt im Hotel begleichen. Er kann seine Versicherung in Anspruch nehmen (wenn er eine Erstattung wünscht) für alle freiwilligen oder unfreiwilligen Schäden, die er während seines Aufenthalts verursacht.
Alle unsere Zimmer sind Nichtraucherzimmer. Das Hotel behält sich das Recht vor, dem Gast, der in seinem Zimmer raucht, den Betrag einer Übernachtung für zusätzliche Reinigungskosten in Rechnung zu stellen. Wenn der Gast weiterhin im Inneren oder außerhalb der angegebenen Bereiche rauchen möchte, wird er aufgefordert, das Hotel zu verlassen.
Im Falle der Nichteinhaltung der Hausordnung wird der Gast aufgefordert, das Hotel zu verlassen, ohne Anspruch auf Rückerstattung. Das Hotel behält sich das Recht vor, den Betrag für nicht deklarierte Konsumationen bei der Abreise sowie die Schäden im Zimmer einzubehalten. Dieser Betrag wird von dem bei der Reservierung bereitgestellten Kreditkartenabdruck abgebucht. Das Hotel ist nicht verpflichtet, den Gast zu benachrichtigen, kann ihm jedoch auf Anfrage eine Rechnung ausstellen.
Die Gäste dürfen nichts an die Wände nageln und keine Möbel verrücken.
Lärm, auch tagsüber, ist verboten. Der Gast, der Unordnung oder Skandal in irgendeiner Form verursacht, wird aufgefordert, das Hotel sofort und ohne Rückerstattung zu verlassen. Im Interesse der Ruhe des Hauses muss jeglicher Lärm zwischen 22:00 Uhr und 8:00 Uhr eingestellt werden. Jeglicher Nachbarschaftslärm im Zusammenhang mit dem Verhalten einer Person oder eines Tieres unter der Verantwortung des Gastes kann den Hotelier dazu veranlassen, diesen aufzufordern, das Haus zu verlassen, ohne dass akustische Messungen erforderlich sind, sobald der erzeugte Lärm geeignet ist, die Ruhe der Gäste zu beeinträchtigen (Art. R.1334-30 und R.1334-31 des Gesundheitsgesetzbuchs). Jeglicher unangemessene Lärm wird gegebenenfalls der Polizei gemeldet.
Ein Hotelzimmer ist ein Ort der Ruhe. Jeglicher Handel ist strengstens verboten.
Verbote
Aus Sicherheitsgründen und zum Respekt gegenüber allen ist es strengstens verboten, in den Zimmern (auch bei geöffnetem Fenster) und in den Gemeinschaftsräumen des Hotels zu rauchen und/oder zu dampfen.
Rauchen im Gebäude setzt Sie einer Pauschalstrafe von 68 € oder gerichtlicher Verfolgung aus:
Dekret Nr. 2017-633 vom 25. April 2017 über die Bedingungen des Verbots des Dampfens in bestimmten kollektiven Nutzungsräumen.
Dekret Nr. 2006-1386 vom 15. November 2006, das die Bedingungen des Rauchverbots in Räumen mit kollektiver Nutzung festlegt.
Nichteinhaltung des Rauchverbots: Wenn wir nach Ihrer Abreise Tabakgeruch in Ihrem Zimmer feststellen, wären wir nicht in der Lage, es in der folgenden Nacht erneut zu vermieten.
Somit führt das Rauchen oder Dampfen in den Zimmern, auch bei geöffnetem Fenster, zusätzlich zur Pauschalstrafe von 68 € zur Berechnung einer zusätzlichen Übernachtung.
Darüber hinaus kann die Verwendung von E-Zigaretten oder einer Shisha den Feueralarm unbeabsichtigt auslösen (die in den Zimmern installierten Rauchmelder sind sehr empfindlich), was automatisch zur Evakuierung aller Hotelgäste führt.
Jedes unbeabsichtigte Auslösen des Feueralarms aufgrund der Nichteinhaltung dieser Bestimmung wird Ihnen mit 150 € für die Wiederinbetriebnahme des Brandschutzsystems in Rechnung gestellt.
Ebenso ist es verboten, in den Zimmern zu kochen, dort Mahlzeiten einzunehmen oder Getränke, die nicht vom Hotel bereitgestellt werden, mitzubringen, sowie Wäsche zu waschen.
Reklamation
Jede Reklamation über die Qualität der erbrachten Leistungen muss sofort dem Hotelier vorgelegt werden.
Safe
Ausweispapiere und Wertsachen (Uhren, Schmuck, Zahlungsmittel usw.) können in dem dafür vorgesehenen Safe in jedem Zimmer aufbewahrt werden.
Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung des Gastes, zu überprüfen, dass der Safe nach Eingabe des persönlichen Codes ordnungsgemäß verschlossen ist.
Vergessene Gegenstände
Wenn der Gast einen Gegenstand vergisst, kann er dessen Rücksendung per Paket beantragen. Dieser Versand erfolgt zwingend mit Sendungsverfolgung und Versicherung für Wertgegenstände. Der Versand wird nach Begleichung der Versandkosten durch den Gast durchgeführt.
Zechprellerei
Zechprellerei ist eine Straftat, die dadurch gekennzeichnet ist, dass man eine kostenpflichtige Ware oder Dienstleistung konsumiert:
im Wissen, dass man nicht bezahlen kann, oder mit dem festen Vorsatz, nicht zu bezahlen.
während man vorgibt, bereit zu sein zu bezahlen.
Zechprellerei wird mit 6 Monaten Gefängnis und einer Geldstrafe von 7.500 € geahndet, zusätzlich zu Schadenersatz und Zinsen.
Annahme der Hausordnung
Die Hausordnung des Hotels gilt für alle Reservierungen. Jeder Aufenthalt bedeutet die Annahme der besonderen Bedingungen und der Hausordnung des Hotels. Die Nichteinhaltung der oben genannten Bestimmungen führt zur sofortigen Kündigung des Vertrags, und finanzielle Strafen werden angewendet. Im Falle der Nichteinhaltung der Hausordnung des Hotels wird der Gast aufgefordert, das Hotel zu verlassen, ohne Anspruch auf Rückerstattung.
IM FALLE DER NICHTEINHALTUNG EINER DIESER BEDINGUNGEN DURCH DEN GAST IST DER HOTELIER VERPFLICHTET, DEN GAST UNVERZÜGLICH AUFZUFORDERN, DIE EINRICHTUNG ZU VERLASSEN, UND ZWAR OHNE JEGLICHE ENTSCHÄDIGUNG.